Förderprogramme Erneuerbare Energien
04.01.2018
Anpassung Förderfond und Ablösung KEV durch Einspeisvergütungssystem (EVS)
Im Zuge der Firmengründung der Pronovo AG erfolgt die Auflösung der Stiftung „Kostendeckende Einspeisevergütung“ (KEV). Mit diesem Schritt geht die Verwaltung des Förderfonds mit den finanziellen Mitteln zur Deckung der Kosten der KEV und Einmalvergütungen, der Kosten von dessen Vorgänger-Fördermodell „Mehrkostenfinanzierung“ (MKF) sowie der Kosten für alle weiteren im Energiegesetz festgelegten Förderprogramme von der Stiftung KEV ans Bundesamt für Energie (BFE) über.
Mit dem neuen Energiegesetz wird per Anfang 2018 die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) durch ein Einspeisevergütungssystem (EVS) abgelöst. Das neue Vergütungssystem betrifft sowohl Neu- als auch bestimmte grosse Bestandsanlagen in der bisherigen KEV. Die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen wird neu auch auf grosse Anlagen erweitert. Swissgrid wird sämtliche Anlagenbetreiber über die Folgen des neuen Energiegesetzes individuell informieren. Alle Anlagenbetreiber und Antragsteller in der KEV bzw. auf der Warteliste, d.h. etwa 50‘000 Adressaten, bekommen im Laufe des Dezembers 2017eine schriftliche Information.
Weitere Informationen: info@pronovo.ch oder unter der Telefonnummer +41 848 014 014.