Photovoltaik / Solarstrom

Neuste Informationen zur Kostendeckenden Einspeisevergütung KEV
Wie geht es weiter? Info KEV August 2011

Info KEV Dezember 2011.pdf

Info KEV August 2011.pdf

Info KEV Dezember 2010.pdf

Info KEV Oktober 2010.pdf

Info KEV Juni 2010.pdf

Info KEV Maerz 2010.pdf

 

 

Neu rechnet sich eine Photovoltaikanlage auch für Sie mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Solaranlagen

Bis vor kurzem war es so, dass die Einspeisevergütung in der Schweiz bei mind. 15 Rp./kWh lag. Ab dem 01. Januar 2009 hat der Bundesrat durch ein neues Gesetz diese durch die KEV massiv erhöht. Ein Einfamilienhaus zum Beispiel erhält max. CHF 0.90! Und dieser Betrag wird über eine Vergütungsdauer von 25 Jahren ohne teuerungsbedingte Anpassungen garantiert. Das bedeutet also, dass auch im Vergleich zu anderen langfristigen Anlageformen die Photovoltaikanlage eine attraktive Rendite, welche gesetzlich garantiert wird, erwirtschaftet. Denn für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Solarstrom zahlt der lokale Energieversorger diese attraktive Vergütung – und das über die nächsten 25 Jahre garantiert!

Aktuelle Vergütungssätze KEV

 

Jährliche Absenkung

Die Vergütungssätze für Neuanlagen sinken ab 2010 um 8% pro Jahr.

Deckelmechanismus

Der Gesetzgeber hat leider einen komplizierten Deckelmechanismus definiert, in dem anfänglich 5% der gesprochenen 320 Mio. Franken, d.h. 16 Mio. Franken jährlich, bereitgestellt werden. Dies solange die Gestehungskosten 50 Rappen oder mehr über dem mittleren Stromgestehungspreis von ca. 8 Rappen liegen. In der ersten Kategorie von 5% können Solarstromanlagen im Umfang von ca. 25 Megawatt (MW) gebaut und kostendeckend betrieben werden. Zum Vergleich: In Deutschland mit einer nicht limitierten KEV wurden im Jahr 2008 Anlagen mit einer Leistung von ca. 1'500 MW neu installiert!
Zur neuen Regelung zugelassen sind alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden und die den Kriterien der Verordnung entsprechen, aber nur im Rahmen der verfügbaren Mittel. Seit dem 1. Mai 2008 können Anlagen bei Swissgrid (www.swissgrid.ch) angemeldet werden.

Aktuelle Situation

Da die verfügbaren Mittel bereits ausgeschöpft sind, werden seit dem 1. Februar 2009 sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus Wasserkraft, Photovoltaik Windenergie, Geothermie, Biomasse sowie Abfällen aus Biomasse von Swissgrid auf eine Warteliste gesetzt. Photovoltaikanlagen mit rund 80 MW Leistung sind bereits auf der Warteliste und können nicht erstellt werden. Fast 3'000 Antragsteller können ihre Anlage nicht umsetzen.

Petition eingereicht

Die NWA (Nie wieder Atomkraftwerke, www.nwa-schweiz.ch) hat am Montag, 2. März 2009 eine Petition mit 28'378 Unterschriften in Bern eingereicht. Das Ziel ist, die Mengenbeschränkung für erneuerbare Energien so rasch wie möglich zu beseitigen. Eine sichere und saubere Stromversorgung mit Sonne, Wind, etc. ist problemlos möglich. Alle die dies wollen, sollen in erneuerbare Energien investieren können und eine kostendeckende Einspeisevergütung erhalten. Die Mengenblockade im Energiegesetz behindert die sauberen Technologien in der Schweiz.

Unser Tipp:

Melden Sie auf jeden Fall Ihre Photovoltaikanlage bei Swissgrid an und führen sie diese Anlage nach Möglichkeit in diesem Jahr noch aus. Denn bereits ausgeführte Anlagen werden in der Warteliste bevorzugt behandelt! Bei der Aufnahme in die KEV wird nämlich der im Baujahr gültige Tarif vergütet, allerdings nur während 25 Jahren, abzüglich der vorangegangenen Laufzeit.

 

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