Im Kanton St.Gallen ist der Ersatz einer Öl- oder Gasheizung in einer Wohnnutzung unter folgenden Voraussetzungen erlaubt (EnG Art. 12e):
- Erfüllt mind. GEAK D oder besser (GEAK = Gebäude-Energie-Ausweis der Kantone)
- Baubewilligung ab 1991
- Das Haus ist Minergie® zertifiziert
- Nachweisliche Verwendung von einem erneuerbaren Brennstoff wie z.B. Bio-Öl oder Bio-Gas
Trifft eines dieser Kriterien zu, kann der Eigentümer seine Heizung ohne zusätzlichen Massnahmen ersetzen.
Wenn kein Kriterium zutrifft, stehen ihm künftig zwei Wege offen: Entweder er erzeugt mind. 10% der Wärme mit erneuerbarer Energie oder er vermindert den Wärmebedarf um 10% mit Effizienz-Massnahmen.