Möglicher 1:1-Ersatz einer fossilen Öl- oder Gasheizung - Hablützel AG

Im Kanton St.Gallen ist der Ersatz einer Öl- oder Gasheizung in einer Wohnnutzung unter folgenden Voraussetzungen erlaubt (EnG Art. 12e):

  • Erfüllt mind. GEAK D oder besser (GEAK = Gebäude-Energie-Ausweis der Kantone)
  • Baubewilligung ab 1991
  • Das Haus ist Minergie® zertifiziert
  • Nachweisliche Verwendung von einem erneuerbaren Brennstoff wie z.B. Bio-Öl oder Bio-Gas

Trifft eines dieser Kriterien zu, kann der Eigentümer seine Heizung ohne zusätzlichen Massnahmen ersetzen.

Wenn kein Kriterium zutrifft, stehen ihm künftig zwei Wege offen: Entweder er erzeugt mind. 10% der Wärme mit erneuerbarer Energie oder er vermindert den Wärmebedarf um 10% mit Effizienz-Massnahmen.

Letzte Heizung Projekte

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen

Nicole und Christoph Näf, Wupplisbergstrasse 4, 9607 Mosnang

(Ausgeführt: September 2023)

Ersatz Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kombiniert mit einer PV-Anlage 11.2 kWp

Max und Andrea Schöll, Herisauerstrasse 22, 9107 Urnäsch

(Ausgeführt: August 2023)

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe aussen kombiniert mit PV-Anlage 12.6 kWp

Ruedi und Evelyne Hügli, Hauptstrasse 41, 9126 Necker

(Ausgeführt: August 2023)

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