Die MuKEn werden als konkrete Empfehlung zur Umsetzung im kantonalen Bau- und Energierecht von der Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren (EnDK) an die Kantone herausgegeben. Die Empfehlungen sind im Kern energetische Bauvorschriften und zielen hauptsächlich auf die Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ab. Die neuen Bestimmungen der MuKEn 2014 wurden als Folge der vom Bundesrat beschlossenen Energiestrategie 2050 erarbeitet und stellen nun als energiepolitisches Gesamtpaket den „gemeinsamen Nenner der Kantone“ dar. Der Schweizer Gebäudepark ist für knapp die Hälfte des nationalen Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich.
Hauptziele der MuKEn
Ein hohes Mass an Harmonisierung im Bereich der kantonalen Vorschriften.
Erlass von Vorschriften nur wo sich damit eine relevante energetische Wirkung erzielen lässt. Zudem sollen die Vorschriften auf den Stand der Technik und die Entwicklung in Europa abgestimmt werden.
Förderung von „Nahezu-Null-Energiegebäuden (NZEB) durch neue Standards: Neue Gebäude versorgen sich ganzjährig möglichst selbst mit Wärmeenergie und zu einem angemessenen Teil mit Elektrizität.
Spielraum für die Kantone, um massgeschneiderte Lösungen zu ermöglichen.
Vorschriften müssen vollzugstauglich und die gesetzlichen Vorgaben messbar sein.
Kerninhalte
Die MuKEn 2014 bestehen aus einem Basismodul mit 18 Teilen sowie zehn weiteren Wahlmodulen. Um die angestrebte Harmonisierung innerhalb der Kantone zu erreichen, soll das Basismodul durch die Kantone vollständig übernommen werden. Bei der Umsetzung der Wahlmodule sind sie hingegen frei.
Die 11 Standardlösungen
Falls das Gebäude in der Gesamtenergieeffizienz der GEAK-Kategorie D entspricht oder nach Minergie zertifiziert ist, gelten für den Heizungsersatz keine Auflagen. Wenn diese Anforderung nicht erfüllt ist, muss die fachgerechte Umsetzung mit einer Standardlösung ausgeführt werden.
Ziel: Umstellung auf mind. einen Anteil erneuerbarer Energie.
- Sonnenkollektoren zur Wassererwärmung mit einer Kollektorfläche von mindestens 2% der Energiebezugsfläche. Eine fossile Heizung in Kombination mit einer thermischen Solaranlage. Die minimale Kollektorfläche (Absorberfläche) macht bei einem EFH mit 200 m2 beheizter Wohnfläche 4 m2 Die Installation ist vielerorts ohne Bewilligung zulässig (nur Meldepflicht). Die Standardlösung 1 eignet sich vor allem für EFH.
- Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung und anteilig erneuerbare Energien für die Wassererwärmung. Hier bildet eine Feuerung mit Stückholz, Pellets oder Schnitzeln die Hauptwärmeerzeugung. Diese muss ergänzt werden durch eine hydraulische Verbindung des Wassererwärmers mit der Wärmeerzeugung oder durch eine separate Wassererwärmung mit einem Anteil an erneuerbarer Energie zum Beispiel mit einer thermischen Solaranlage oder einem Wärmepumpen-Wassererwärmer.
- Wärmepumpe für Heizung und Wassererwärmung. Eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe deckt ganzjährig den Raumwärmebedarf und den Bedarf für die Wassererwärmung. Als Wärmequelle stehen Erdwärme, Wasser oder Aussenluft zur Verfügung.
- Erdgas-Wärmepumpe für Heizung und Wassererwärmung. Diese Wärmeerzeugung nutzt erneuerbare Energie wie Aussenluft, Erdwärme oder Abwärme. Dabei alimentiert Erdgas den thermischen Antrieb. Die naheliegende Kombination mit einem Erdgas-Spitzenlastkessel gilt nicht als Standardlösung, obwohl der Gasbrenner in der Regel in der Erdgas-Wärmepumpe integriert ist.
- Fernwärmeanschluss mit Wärme aus ARA, KVA oder erneuerbaren Quellen. Diese Lösung bedingt den Anschluss an ein Netz, das mit Wärme aus einer ARA, KVA oder aus einer Anlage mit Nutzung erneuerbarer Energie alimentiert wird (Beispiel Holzschnitzelfeuerung).
- Wärmekraftkoppelung für mind. 60% des Wärmebedarfs für Raumwärme und Warmwasser; elektrischer Wirkungsgrad von mind. 25%. Die geforderten Deckungs- und elektrischen Wirkungsgrade ergeben präzis die von der MuKEn verlangte Einsparung von 10% an fossilen Energien. Ein Grossteil der marktgängigen WKK-Geräte weist allerdings höhere elektrische Wirkungsgrade als 25% aus. Um mit diesen Geräten die 60%-Deckung zu erreichen, müssen sie relativ gross dimensioniert werden, was die Stromproduktion vergrössert.
- WP-Boiler mit PV für Wassererwärmung und PV-Anlage mit einer Leistung von mind. 5 Wp pro m2 Energiebezugsfläche. Die sehr einfache Standardlösung muss mit Aussenluft als Wärmequelle realisiert werden, da sonst die Gefahr eines Wärmeklaus besteht. Dieser Wärmetransfer von der Heizung in die Wassererwärmung ergibt sich, wenn der WP-Boiler Raumluft des Heizungs- oder eines anderen Kellerraums nutzt.
- Neue Fenster: U-Wert der Fenster vorher mind. 2 W/m2 K, der Verglasung nachher höchstens 0.7 W/m2 K. U-Werte von 2,0 W/m2 K oder mehr für das gesamte eingebaute Fenster (Uw) beziehen sich vor allem auf alte Isolierverglasungen oder Doppelverglasungen, deren Uw-Werte um 3 W/m2 K liegen. Die neuen Fenster müssen mit Verglasungen ausgerüstet sein, deren Ug-Wert nicht über 0,7 W/m2 K liegt. Mit heutiger Technik ist dies nur mit einer 3-fach-Verglasung zu erreichen. Es sind alle im Dämmperimeter liegenden Fenster zu ersetzen, deren Räume durch die Wärmeerzeugung versorgt werden.
- Wärmedämmung von Dach, resp. Aussenwand; vorher mind. 0.6 W/m2 K, nachher höchstens 0.2 W/m2 K; betroffene Fläche mind. 0.5 m2 pro m2 EBF. Diese Lösung bedingt die Dämmung von Bauteilflächen im Dach, Fassade oder Estrichboden im Ausmass von 0.5 m2 je m2 Energiebezugsfläche. Ungedämmte oder nur geringfügig gedämmte Bauteile liegen in der Regel über 0.6 W/m2 Bei einer bestehenden Aussenwand aus ungedämmten Backsteinen mit einem U-Wert von 1.2 W/m2 K sind 18 cm Dämmstoff notwendig, um 0.2 W/m2 K zu erreichen. Nur 14 cm sind es, wenn die bestehende Wand einen U-Wert von 0.6 W/m2 K aufweist. Diese Lösung ist vor allem für gänzlich ungedämmte Objekte geeignet.
- Bivalente Heizung mit Deckung der Grundlast mit erneuerbaren und der der Spitzenlast mit fossilen Energien; Erzeugerleistung in der Grundlast mind. 25% der notwendigen Wärmeleistung. Die Grundlast muss durch einen automatisch arbeitenden Wärmeerzeuger mit Nutzung erneuerbarer Energien wie Wärmepumpe, Pellets oder Schnitzel abgedeckt werden. Weil sie nicht automatisch betrieben werden können, fallen Stückholzheizungen ausser Betracht. Die Leistung des Grundlastwärmeerzeugers muss mind. 25% der notwendigen Wärmeleistung betragen, die übrigen 75% der Leistung können mit fossilen Spitzenlastkessel erzeugt werden. Aufgrund es Installations- und Wartungsaufwandes kommt diese Lösung eher in grösseren Objekten zum Einsatz wie in MFH oder Siedlungen. Eine Ausnahme bilden Hybridgeräte, eine Kombination von fossilem Kondensationsheizkessel und Luft-Wasser-Wärmepumpe.
- Wohnungslüftung (KWL): Neuinstallation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung; Rückgewinnungsgrad mind. 70%. Diese Lösung sieht den Einbau einer Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vor.
Mit den fossilen Energieträgern Erdgas und Heizöl lassen sich sieben respektive sechs Standardlösungen realisieren, jeweils drei davon sind bauliche Massnahmen.
Geplanter Ersatz der Heizung
- Störung am Heizkessel wiesen auf ein Ende der Nutzungsdauer hin
- Entscheidungsgrundlagen beschaffen
- Ersatz der Wärmeerzeugung planen und realisieren
Überraschende Intervention
- Überraschender Ausfall des Heizkessels
- Sofort-Ersatz des Heizkessels mit Auflagen
- Erfüllung der Auflagen innerhalb von 2 Jahren
Was gilt bei überraschenden Störungen?
Nicht ganz einfach ist der Ersatz einer Heizung, wenn er durch eine Störung ausgelöst wird. Auch deshalb lautet die Empfehlung der Energiefachstellen, bei älteren Heizkesseln einer Ersatzinstallation im Voraus zu planen. Empfehlenswert ist ein Vorgehen nach „geplanter Ersatz der Heizung“.
Sanierungspflicht zentrale Elektroheizungen
Bestehende Elektroheizungen sind für ca. 10% des Schweizer Stromverbrauchs verantwortlich.
Für bestehende, zentrale Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem gilt eine Sanierungspflicht von 15 Jahren ab Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes.
Sanierungspflicht Elektro-Wassererwärmer
Sanierungspflicht bei zentralen Elektro-Wassererwärmer in Wohnbauten. Als Übergangszeit gilt 15 Jahre.
Auszug aus den Zusatzmodulen
- Heizungen im Freien wie Terrassen, Rampen, Rinnen, Sitzplätzen, etc. und beheizte Freiluftbäder ab 8 m3 Inhalt sind ausschliesslich mit erneuerbarer Energie oder nicht anderes nutzbarer Abwärme zu betreiben.
- Ferienhäuser: Regulierung der Raumtemperatur über Fernbedienung. Ferienwohnungen: Regulierung der Raumtemperatur für jede Einheit getrennt über Fernbedienung im MFH. Die Regulierung hat zweistufig zu erfolgen.
Quelle
Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK), www.endk.ch